„Aktiver Lärmschutz beim Lärmverursacher muss stets Vorrang vor passiven Schutzmaßnahmen haben. Dann ist die weitere Innenentwicklung von Städten bei einer hohen Lebensqualität für die Anwohner möglich.“ Das betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich eines Expertengesprächs des Bundestagsbauausschusses heute in Berlin. Positiv bewertet der Verband, dass die von der Bundesregierung geplante Regelung die Bedeutung von Freiflächen tagsüber für gesunde Wohnverhältnisse – insbesondere für Kinder – anerkennt und schützt.
Hintergrund ist die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung der Lärmschutzvorschriften für spezielle Gebiete. Danach soll es eine befristete Sonderregelung mit höheren zulässigen nächtlichen Lärmwerten für urbane Kern- und Mischgebiete sowie für Wohngebiete geben, die an gewerblich oder industriell genutzte Flächen angrenzen. Aus Sicht von Haus & Grund sind die geplanten höheren Lärmwerte nur dann akzeptabel, wenn neue Wohngebäude in der Nähe bereits lärmbelasteter Lagen entstehen sollen.